CBD auf Reisen - Was man beachten muss
Der Frühling und die Osterferien stehen vor der Tür und viele von uns flüchten vom Alltagsstress in den wohlverdienten Urlaub. Doch was passiert, wenn Sie CBD–Produkte auf Reisen mitnehmen möchten?
Vorab: Inwiefern CBD-Produkte während des Flugs mitführbar sind, ist aufgrund individueller Richtlinien von Land zu Land unterschiedlich. Eine ausführliche Recherche über die Rechtsbestimmungen des Ziellandes ist vor dem Flugantritt also dringlich zu empfehlen.
CBD in der EU
Für den innerdeutschen Raum besteht keine Gefahr, sofern die CBD-Produkte einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 % aufweisen. Wird dieser Wert überstiegen, unterliegen die Produkte dem Suchtmittelgesetz und damit einer strengen Rezeptpflicht. Derzeit besteht noch keine europaweite einheitliche Regelung. So gilt in Österreich beispielsweise eine THC-Grenze von weniger als 0,3 %.
Verreisen Sie innerhalb des Schengener Raums verläuft die Mitnahme von CBD-Produkten unter Berücksichtigung der THC-Grenze problemlos. Zu den Schengen-Ländern zählen:
Befinden Sie sich in einem EU-Land außerhalb des Schengener-Raums (z.B. Irland, Vereinigtes Königreich) empfehlen wir für die mitgebrachten CBD-haltigen Produkte eine Liste mit den enthaltenen Inhaltsstoffen mitzuführen, wenn möglich in der Landessprache oder zumindest in Englisch.
CBD außerhalb der EU
In den meisten anderen Ländern außerhalb der EU variiert der rechtliche Status von Cannabidiol-haltigen Produkten stark. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, erkundigen Sie sich am besten vor Reiseantritt über die Legalität von CBD und seine THC-Grenzwerte.
Länder mit liberaler Haltung
In Ländern, in denen Cannabis bereits legalisiert ist (z.B. Kanada) oder eine liberale Haltung gegenüber Cannabis eingenommen wird, sind rechtliche Probleme sehr unwahrscheinlich. Zu diesen Ländern gehören:
Argentinien, Belize, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Chile, China, Costa Rica, Georgien, Guam, Guatemala, Hongkong, Indien, Irland, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Niederländische Antillen, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Rumänien, Russland, Südafrika, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Zypern, Österreich.
CBD in den USA
Seit der Änderung der Zollrichtlinien im Jahre 2021 ist die Handhabung von CBD-haltigen Produkten in den USA deutlich unkomplizierter. Solange der THC-Gehalt von 0,3 % nicht überschritten wird, können diese auf Bundesebene legal auf den Flügen mitgeführt werden.
Es gibt jedoch immer noch viele Bundesstaaten in den Vereinigten Staaten, die die Verwendung von CBD nicht erlauben, was bedeutet, dass die Verwendung dieser Produkte in diesen US-Bundesstaaten illegal ist. Dazu müssen Sie insbesondere bei Inlandsflügen die Gesetze der einzelnen Staaten kennen und wissen, ob es US-Zollbeschränkungen gibt. Kalifornien, Colorado und New York haben neben CBD-Produkten auch THC-Produkte weitestgehend legalisiert.
Länder mit strenger Drogenpolitik
Anders sieht es in Ländern mit sehr strikter Drogenpolitik aus. Wenn die Politik nicht zwischen den Endprodukten von Cannabis unterscheidet, werden Probleme auftreten. Indonesien ist ein Beispiel dafür, aber auch Vietnam und die meisten anderen asiatischen Länder haben sehr strenge Zollbestimmungen für Cannabisprodukte. Cannabidiol sollte man dann vorsorglich zu Hause lassen, zumal in einigen dieser Länder eine Gefängnis- oder sogar Todesstrafe zu erwarten ist.
Tipps für Flugreisen mit CBD-Produkten
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Aktuelle Informationen über die Rechtslage anfragen: Fragen Sie bei der Botschaft oder beim Zoll des Ziellandes Informationen über den aktuellen Rechtsstatus für CBD-Produkte an.
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Nur seriöse Hersteller verwenden:
Achten Sie darauf, dass Ihre mitgeführten CBD-Produkte von einem seriösen Hersteller stammen und dass die Inhaltsstoffe der Produkte unabhängig getestet wurden. So können Sie sicherstellen, dass der THC-Gehalt der angegebenen Menge entspricht und die vorgegebenen Grenzwerte nicht übersteigt.
Seriöse Hersteller erkennen Sie daran, dass sie zertifizierte Laboranalysen auf ihren Webseiten anzeigen oder Ihnen auf Anfrage Testergebnisse zusenden.
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CBD im Aufgabegepäck verwahren:
Sofern Sie Ihre mitgeführten CBD-Produkte während des Flugs nicht benötigen, sollten Sie diese bevorzugt im Aufgabegepäck verstauen, um weitere Kontrollen zu vermeiden.
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Liste aller Inhaltsstoffe mitführen:
Führen Sie, wenn möglich, eine Liste aller Inhaltsstoffe ihrer CBD Produkte mit sich. Diese Liste sollte bestenfalls in der Landessprache ihres Reiseziels formuliert sein, zumindest jedoch auf Englisch.
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Laboranalyse mitbringen:
Falls eine Laboranalyse der CBD-Produke verfügbar ist, sollten Sie diese ebenfalls mit sich führen. Da Dr.NOYDS viel Wert auf eine hohe Transparenz der Inhaltsstoffe legt, sind auf unserer Website für unsere Produkte Laboranalysen bzw. -Zertifikate zur Einsicht und zum Download hinterlegt.
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Originalverpackung mitführen:
Sie besitzen die Originalverpackung Ihrer CBD-Produkte inklusive einem lesbaren Etikett? Dann sollten Sie diese bei sich tragen, um eventuelle Rückfragen des Flughafen- oder Zollpersonals einfach und unkompliziert beantworten zu können.
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Flüssigkeitsgrenze für Handgepäck beachten:
Die Flüssigkeitsgrenze gilt nicht nur für herkömmliche Gesichtscremes oder Parfums, sondern auch für CBD-Produkte in Form von Ölen, Gels oder Cremes. Beachten Sie, dass Ihre Produkte jeweils eine Flüssigkeitsgrenze von 100 ml nicht überschreiten dürfen und in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verstaut werden müssen. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig. Alle weiteren Flüssigkeiten bzw. auch (CBD-)Produkte mit einem Inhalt von über 100 ml müssen im Aufgabegepäck verstaut werden. Gut zu wissen - alle Dr.NOYDS Produkte liegen unterhalb bzw. genau an der 100 ml Inhalts-Grenze.
Fazit
Das Reisen mit CBD-Produkten ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten Sie sich vor Reiseantritt ausführlich über die Gesetzgebung Ihres Ziellandes hinsichtlich der Handhabung mit CBD-Produkten informieren.
Um rechtliche Probleme aufgrund eines erhöhten THC-Gehalts zu vermeiden, sollten Sie nur CBD-Produkte mit einer seriösen und transparenten Inhaltsstoff-Auflistung verwenden.
Das Dr.NOYDS-Team wünscht Ihnen eine gute Reise!
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar und dient lediglich der neutralen Information und Weiterbildung. Die Inhalte vermitteln weder eine Erfolgsgarantie, noch besteht Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Da unsere Beiträge, trotz intensiver Recherche und sorgfältiger Prüfung der Studienlage, keine fachliche Beratung ersetzen können, sollten Sie sich vor Reiseantritt intensiv mit den aktuellen Bestimmungen des Reiselandes auseinandersetzen.